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Drohnenversicherung

Ihre Drohne - gut versicherter Herr der Lüfte

Sei es im privaten oder gewerblichen Sektor: Drohnen werden immer populärer. Kein Wunder, denn ihre Möglichkeiten zum Gebrauch werden immer umfassender. Laut Angaben der deutschen Flugsicherung sind hierzulande bereits mehr als 500.000 Drohnen am Himmel unterwegs – Tendenz steigend.

Doch was passiert, wenn es durch einen technischen Defekt oder einen Bedienfehler zu einem Unfall kommt und Sie mit Ihrer Drohne einen Sach- oder gar Per­sonenschaden verursachen? Ganz einfach: Dann haften Sie als Besitzer in vollem Umfang für den entstandenen Schaden. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass der Gesetzgeber eine Haft­pflichtversicherung für Drohnenbesitzer zur Pflichtversicherung erklärt hat.

Die reguläre private Haft­pflichtversicherung deckt Schäden, die durch Drohnen und deren Besitzer entstehen, in der Regel nicht oder in einem nicht ausreichenden Umfang ab. Damit Sie nach einem Unfall nicht plötzlich für Kosten im fünf- oder gar sechsstelligen Bereich aufkommen müssen, sollten Sie daher unbedingt eine separate Drohnen-Haft­pflichtversicherung abschließen. Um den besten Tarif für Ihre Bedürfnisse zu finden, sollten Sie jedoch einige Dinge beachten. 

 Kleine Randnotiz: ab 0,25 kg besteht bei Ihrer Drohne eine Kennzeichnungspflicht, d. h. es muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden. Ab 2 kg verlangt das Gesetz einen Kenntnisnachweis, wo der Besitzer eine besondere Flugkenntnis vorweisen muss. 


Das sollten Sie beim Abschluss einer Drohnenversicherung beachten

  • Die Deckungs­summe sollte mindestens 1 Million Euro betragen – je höher, desto besser. Denn muss Ihre Drohne z. B. auf der Autobahn notlanden, kann dies schnell zu erheblichen Sach- und Per­sonenschäden führen. 
  • Wird Ihre Drohne gelegentlich von anderen Per­sonen geflogen? Dann sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch für dritte Per­sonen gilt.
  • Wählen Sie einen Tarif ohne Selbst­behalt. Denn nur dann können Sie sicher sein, dass Sie im Schadensfall nicht doch zumindest einen Teil der entstandenen Kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen.
  • Haftet die Versicherung auch für Schäden, die im automatisch-autonomen Flugbetrieb, also durch den eventuell vorhandenen Autopiloten der Drohne, verursacht werden?

Foto von david henrichs auf Unsplash


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